Lateinische Münzunion
Die Lateinische Münzunion
Zwischen Frankreich, Belgien, Italien und der Schweiz am 23.12.1865 in Paris gegründeter Münzbund. Die offizielle Bezeichnung des Münzbundes war ursprünglich "Convention Monétaire". Da aber die Sprachen aller Gründungsstaaten auf dem lateinischen Sprachstamm beruhen, bürgerte sich die Benennung Lateinische Münzunion ein. Die Erleichterung des Zahlungsverkehrs, ein gemeinsamer Münzumlauf sowie die Beseitigung von Wechselkursschwankungen waren zunächst die Ziele, der Vorbereitung einer Weltwährung auf der Basis des Franken war man durchaus nicht abgeneigt. Österreich hatte an den vorbereitenden Gesprächen zu dem Münzbund teilgenommen, sich aber lediglich zur Ausprägung von Goldmünzen zu 8 und 4 Gulden im Wert von 20 bzw. 10 Franken entschlossen. Im Jahr 1868 schloss sich noch Griechenland der Münzvereinbarung an. Zwar prägten Spanien, die meisten Balkanstaaten, Finnland, einige kleinere europäische Kleinstaaten, einige Staaten in Mittel- und Südamerika und die Kolonien der Vertragsstaaten nach 1870 teilweise nach den Normen der Frankenwährung, die Mitgliedschaft in der Lateinischen Münzunion blieb jedoch auf die fünf europäischen Staaten beschränkt. Die seit 1803 in Frankreich bestehende Währung auf der Grundlage des Franc war ohne Absprachen von Belgien (1832), der Schweiz (1860) und Italien (auf der Basis der dem Franc angepassten Lira, 1862) übernommen worden. Durch den unterschiedlichen Feingehalt der Scheidemünzen (2 Franc bis 20 Centimes) in den verschiedenen Ländern kam es zu Wechselkursschwankungen und Spekulationsgeschäften im Silberhandel. Deshalb wurde die Lateinische Münzunion gegründet.
15 Vertragsartikel legten Gewicht, Gehalt, Form und Umlaufbedingungen der Gold- und Silbermünzen fest. Frankreich setzte gegen den Widerstand der anderen Länder die Doppelwährung durch. Die nach anderen Standards geprägten Scheidemünzen mussten bis zum 1.1.1869 aus dem Verkehr gezogen werden, für die schweizerischen 1- und 2-Frankenstücke musste die Frist um 9 Jahre verlängert werden. Der Vertrag begrenzte die Ausmünzung der Scheidemünzen auf 6, später auf 16 Franken pro Einwohner. Die eigentliche Währungsmünze, das 5-Frankenstück, war in Gold und Silber zunächst frei und unbegrenzt ausprägbar. Die Kassen jedes Mitgliedsstaates waren verpflichtet, Goldmünzen und silberne 5-Franken-Stücke der Vertragsstaaten unbegrenzt anzunehmen, die Annahme der Silberscheidemünzen war dagegen begrenzt.
5 Franken, 25 Gramm 0.900 Silber, 37 mm
2 Franken, 10 Gramm 0.835 Silber, 27 mm
1 Franken, 5 Gramm 0.835 Silber, 23 mm
0.5 Franken, 2.5 Gramm 0.835 Silber, 18 mm
Die Stabilität der Doppelwährung, welche auf einem festen Verhältnis von Gold und Silber (1:15,5) beruhte, wurde durch die erheblichen Schwankungen auf dem freien Markt in Mitleidenschaft gezogen. Die grossen Goldfunde in Übersee und der Übergang Deutschlands und anschließend anderer Länder zur Goldwährung löste seit etwa 1873 einen drastischen Preisverfall des Silbers auf dem Weltmarkt aus. Die damit verbundenen Probleme konnte die Münzunion nie ganz aus dem Weg schaffen, auch wenn zunächst die Prägung des silbernen 5-Franken-Stückes eingeschränkt und 1878 sogar eingestellt wurde. Damit herrschte praktisch eine hinkende Goldwährung (Doppelwährung und Währung). Das Ausserachtlassen der an Bedeutung zunehmenden Kreditmittel und des Einsatzes von ausländischen Wechseln als Währungsreserve (Golddevisenstandard) wirkte sich für den Münzbund nachteilig aus. Inflationäre Strömungen zu Beginn des 20. Jh.s sowie der Erste Weltkrieg, während dessen die Bestimmungen des Münzbundes zeitweise außer Kraft gesetzt waren, verursachten schließlich den allmählichen Verfall der Münzunion. Durch die ungünstigen äußeren Umstände konnten die Ziele der Lateinischen Münzunion längerfristig nicht erreicht werden. Offiziell wurde der erste Versuch der Vereinheitlichung des europäischen Münzsystems erst am 1. Januar 1927 beendet.